DSGVO + AI-Staging: Was Schweizer Makler wissen muessen
Kennzeichnungspflicht, Datenschutz, Urheberrecht an AI-Outputs — der ehrliche Guide zu Recht und Pflichten beim Einsatz von AI-Virtual-Staging im Schweizer Immobilienmarkt.
AI-Staging ist in der Schweiz legal und wird von allen grossen Immobilien-Portalen akzeptiert. Es gibt aber vier rechtliche Bereiche, in denen Makler Vorsicht walten lassen muessen — und drei davon sind heikler als die Branche es oft kommuniziert. Hier die Klartext-Version fuer den DACH-Raum mit Fokus auf die Schweiz.
1. Kennzeichnungspflicht
Gesetzliche Basis: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Art. 3 Abs. 1 lit. b. Irrefuehrende Werbung ist verboten. Wer ein Foto zeigt, das einen Raum anders darstellt als er tatsaechlich ist, muss das kennzeichnen — sonst ist es per Gesetz Taeuschung.
In der Praxis reicht:
- Ein kleiner Hinweis im Bildrand ("virtuell moebliert", 12-14pt, lesbar)
- ODER ein Satz in der Bildbeschreibung/Galerie-Caption
- ODER ein genereller Hinweis im Expose-Text ("Einige Bilder zeigen Virtual Staging zur Illustration moeglicher Einrichtung")
Portale wie Homegate und ImmoScout24 bieten eigene Badges an — nutze sie, wenn verfuegbar. Spart Diskussionen.
2. Was darf NICHT mit AI veraendert werden
Der Unterschied zwischen zulaessigem Staging und Taeuschung ist einfach: Staging fuegt hinzu, Taeuschung veraendert den Zustand. Konkret:
- Risse, Schimmel, abgestandene Flecken — NICHT wegretuschieren. Das ist Mangelverschweigung.
- Defekte Fensterrahmen, veraltete Sanitaer-Installationen, alte Kuechen — NICHT gegen moderne austauschen. Das ist Vorspiegelung falscher Tatsachen.
- Asbest-verdachte Boeden, sichtbare bauliche Maengel — gehoeren unveraendert ins Expose, mit Hinweis.
- Himmel austauschen: zulaessig, da Wetter keinen Eigenschaftsmangel darstellt.
- Rasen gruener machen, Garten blueehen lassen: Grauzone. Unsere Empfehlung: Saison-ehrlich bleiben, im Sommer reicht natuerliches Licht.
3. DSG + DSGVO bei Personen auf Fotos
Fuer die Schweiz greift das revidierte DSG (in Kraft seit 1. September 2023), fuer EU-Buerger zusaetzlich die DSGVO. Relevanz fuer Makler:
- Vor dem Upload: Fotos der Eigentuemer-Wohnung koennen persoenliche Gegenstaende, Familienfotos, Post mit Namen, etc. enthalten. Das sind Personendaten. Vor dem Upload zu StudioNord entweder croppen oder mit Declutter entfernen.
- Menschen im Bild: Nachbarn auf Strassen-Foto, Familienmitglieder in der Kueche — nur mit Einwilligung. Oder Declutter/ausblurren.
- Hochgeladene Fotos bei StudioNord: werden in der EU (Frankfurt/Zuerich) gespeichert, nach 30 Tagen automatisch geloescht. Verarbeitung erfolgt ueber AI-Engines in EU-Region. Details siehe Datenschutzerklaerung.
4. Urheberrecht an AI-Outputs
Die spannende Frage: Wem gehoert das AI-generierte Bild?
Rechtslage Schweiz/DE/AT: AI-generierte Werke ohne menschliche Schoepfungshoehe sind nicht urheberrechtlich geschuetzt (Art. 2 URG, § 2 UrhG). Weil niemand der Urheber ist, faellt das Bild in die Public Domain. Praktisch: Jeder koennte das Bild kopieren.
Aber: Du hast Eigentum am Input-Bild (das Originalfoto). Dein Original-Foto unterliegt dem Urheberrecht. Und die Kombination aus Input + Prompt + Output ist aus Wettbewerbssicht schuetzbar — unter UWG.
Empfehlung: Virtual-Staged-Bilder wie deine normalen Immobilienfotos behandeln. Watermark drauf (nicht bei Free/Pro-Plan), Namensnennung im Expose, bei Verdacht auf Kopie: Copyright-Anspruch am Original + UWG-Verletzung.
Kurz-Checkliste fuer den Alltag
Damit du bei jedem Auftrag auf Nummer sicher gehst:
- Einwilligung des Eigentuemers fuer AI-Bearbeitung (im Maklervertrag Klausel ergaenzen: "Der Auftraggeber erteilt die Einwilligung zur digitalen Bearbeitung der Fotos.")
- Kennzeichnung aller gestagten Bilder im Expose.
- Keine baulichen Maengel wegretuschieren.
- Personen und Personendaten vor Upload entfernen.
- Bei Unsicherheit: Fotografen/Anwalt fragen, nicht aufs Geratewohl agieren.
Virtual Staging ist ein enormer Zeit- und Kostenhebel fuer Makler — aber nur, wenn du die vier Punkte oben sauber haelst. Der Unterschied zwischen zulaessiger Illustration und Irrefuehrung ist duenn, aber entscheidet ueber Reputation und Rechtsrisiko.